Februar 2026

Vergünstigter Immobilienverkauf an Sohn kostet Firma Steuern

Vergünstigter Immobilienverkauf an Sohn kostet Firma Steuern Bild

Eine Firma verkaufte eine Immobilie rund 30 % unter dem Marktwert an den Sohn der Geschäftsführerin.


Die Steuerbehörden qualifizierten den Preisnachlass als verdeckte Gewinnausschüttung von CHF 300'000 und rechneten diesen Betrag dem steuerbaren Gewinn hinzu. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid und wies die Beschwerde ab.
(Quelle: BGE 9C_519/2024 vom 7.1.2025)